Die 3 Staatsmodelle:

Das Nordamerikanische Modell – setzt stark auf die Eigenverantwortung; private Versicherung nach dem Äquivalenzprinzip; Risiken: Krankheit Alter – in den USA gibt es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis eine Fürsorgeregelung, die tarifvertraglich geregelt ist.> die USA hat ein Fürsorgesystem (Merkmal: Vorrang der Privatversicherung, der Selbstverantwortlichkeit der Teilnehmer, tarifvertragliche Regelungen! ; äußerst gering Fürsorge>nur die geringstmögliche Behandlung wird gewährleistet; Ideologie USA: setz Dich durch oder stirb; auch eine Frage der Mentalität- die starken kommen durch, die schwachen bleiben auf der Strecke

 

Nordeuropäisches Modell – in Skandinavien, GB, besonders in Schweden vorhanden.; orientiert am Versorgungsmodell, d.h. die Risiken(Alter Krankheit) sind steuerfinanziert.

2Aspekte: man besucht immer nur einen Arzt, der /eingeschriebene Person eine Kopfpauschale erhält, stellt er ein Fachproblem fest verweist er den Patienten schnell weiter, denn die Pauschale hat er. Für Sozialversicherte dadurch hohe Wartezeiten, privatpatienten werden bevorzugt; es gibt deshalb ein florierendes System von Nicht-Vertrags-Ärzten, die nur Priv.Patienten behandeln, diese haben weniger Arbeit und dennoch mehr Geld

 

Bismarkmodellberuht auf dem öffentlich rechtlichen System/der Sozialversicherung- mit Verpflichtungscharakter, aber beitragsbezogen, wobei bei RV der Staat als Ausfallbürge auftritt, wenn die monatliche Reserve ausfällt, auch unter dem Gesichtspunkt, da in der RV sogenannte sachfremde Leistungen erbracht werden (Bsp Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rentenversicherung) > Beitrag der KV prozentual nach der hälfte des monatl. Einkommens, bis zu gewisser grenze; die medizinische behandlung richtet sich nach dem Bedarf unabhängig von der Beitragshöhe; privateKV – es müssen eigene Beiträge geleistet werden/ bei gesetzl.KV: Ehefrau (kostenlos) mitversichert, praktisch umsonst; priv.KV: jedes Fam.Mitglied beitragsgemäß versichert, unabhängig vom eigenen Einkommen

In der BRD haben wir das Sozialversicherungssystem: beitragsfinanziert, priv.Versicherungsproblem: keine Rücksicht auf Einkommen sondern Risiko Individualisierungs Privatversicherung

Regierung kann Geld nicht vermehren, sondern nur sinnvoll einsetzen – deshalb: Beitragserhöhung, weil immer mehr Ärzte, medizinischer Standart sich erhöht & Bevölkerung immer älter wird

 

 

 

 

RECHTSSTAAT(Imanuel Kant) rechtlich Gebundene, in seiner Macht begrenzt & d. Willkür entsagender Staat / Staatszielbest. im GG / vom Volk legitimierte Träger der Gewalt / öffentl. Gewalt gesetzlich geregelt / Angriff d. Bürger a. d. Monarchie –Schutz vor staatlicher Willkür, -Begrenzung staatl. Macht –feste Rechtsprechung –Aufhebung der Stände / Grundsätze: Rechtsgleichheit(Bsp. Recht auf Leben, Glaubens-Meinungs-Versammlungsfreiheit Schutz d. Wohnung), Gewaltenteilung (MontesquienExikutive, Legislative, Judikative >Unabhängigkeit der Gerichte), Freiheitssicherheit, Rechtssicherheit(Bindung d. staatl. Organe ans Recht, Gesetzesvorbehalt, Schutz gegen staatl. Gewalt) / formales Recht(getreu dem Gesetz) – Rassengesetze Rechtsstaatlich > materielles Recht – höherrangige Idee d. Gerechtigkeit / Grenze AG-AN /

 ImGG: 1-19Grundrechte – Wesenseinschränkungen verboten! Verfassungsgerichtsbarkeit (97f, Verfassungsbeschwerde, Parteienverbot, BundesRichterAnklage) „ Rechtsstaat z. e. unverzichtbarer Freiheitsgarant, z. a. Bremse politischen Handelns“ 

 

DEMOKRATIE(=Volksherrschaft) Regierungssystem – Grundlage: Wahlrecht / 45parlamentarische Demok. Nach Konrad Adenauer / 2Theorien: indeditäre D. (jean-Jacques Rousseau) Staatsgewalt beim Volk; allg. Wille über allem Regend = Regiertem repräsentative D. (locke) repräsentative Institutionen ( Herrschaft gewählter Vertreter Regend ~ Regiertem / CDU-D Organisationsform eines Staates; SPD-D Gesellschaft für den Einzelnen / GG betont Pluralismus, Mehrparteiensystem, Bundes-regierung + - rat, Verfassungsgericht / freiheitlich demokratische Grundordnung: Selbstbestimmung des Volkes, Ausschluß v. Gewalt- + Willkürherrschaft

Grundlegende Prinzipien: AchtungGG, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte, Verantwortlichkeit der Regierung

 

SOZIALSTAAT(Ergänzung d. Rechtsstaats) fordert bewußte, gestaltende Eingriffe d. Staates in priv. Belange / Erfüllt Funktionen traditionell privater Initiativen / Staatseingriffe z.B. um Existenz, Vollbeschäftigung, Arbeitskraft zu sichern / „soziale Frage“ – Streben eines jeden nach individuellem Glück / in England Gewerkschaften zugelassen; Arbeitstag 10h, verbot Kinderarbeit>9: organisierte Arbeiterbewegung als eigenständiger Machtfaktor / Voraussetzungen f. Ss.sentwicklung: freie Wahlen(eng m. Demok. verbunden) Staat nicht nur Ordnungsfunktion – Dienstleistungsstaat(Wohlfahrts+Bildungseinrichtungen) / Staat mitgestalten von Unternehmen+Markt „Verstaatlichung der Gesellschaft“ / Aspekte: soziale Sicherung+soziale Teilhabe / Um Jhd.wende Basis d. Sozialversicherungssystems, Weimarer Verfassung garantiert Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit / im GG: Ssp allgemeine Bestimmung Art.20,1 – Wirtschafts+Sozialordnung nicht festgelegt;                       

1-15 Bsp. Gleichheitsgrundsatz, freie Berufswahl) / kein best. Wirtschaftssystem – soziale Marktwirtschaft > gute Wirtschaftspolitik = beste soziale Sicherung / Kritik: Rechtsstaat über Ss., Ss. Lediglich ein Postulat zur sozialen Sicherung

 

 

 

Kernprinzipien der sozialen Sicherung: Versicherung, Versorgung, Fürsorge: Kriterien der Versicherung allgemein: finanziert durch Beiträge; Versicherungsfall muß zufällig eintreten; Äquivalenzprinzip –Versicherungsleistung richtet sich nach der Höhe der Beiträge; versicherte Risiken müssen gleichartig sein; individueller Rechtsanspruch auf Versicherungsleistung unabhängig von bisher bezahlten Beiträgen

Individualversicherung: versicherung ist freiwillig; konsquentes Äquivalenzprinzip; es gibt kostenerstattungsprinzip;  Sozialversicherung hat Pflichtcharakter; die gesetzl.KV haben eigene Beitragssätze; Leistungen erfolgen nach Bedarf; Leistungen müssen ausreichend sein / Versorgungsmaxime:handelt sich um Entscheidungsleistungen; Lastenausgleich(Kriegsopferfürsorge), Ausgleichsleistungen(Kindergeld), Ausbildungsförderung, Leistungen der Versorgungsmaxime werden aus Haushaltsmitteln finanziert unabhängig von der Steuerleistung des Empfängers..   Fürsorgemaxime: orientierung am Einzelfall(individueller Notlage) eingeschränkter Rechtsanspruch; finanziert aus Haushaltsmitteln, Nachrang der Hilfeleistung

Organisation der Sozialversicherung: Pflichtversicherung nach dem Solidaritätsprinzip –schafft sozialen Ausgleich; mehrgliedriges System in BRD Bsp Krankenversicherung>Konkurenz Bsp.AOK-Techniker/ nach dem SGB Risikoausgleich; Versicherung öffentlich rechtlich organisiert, jedoch nicht staatlich(Subsidiaritätsprinzip) um Vorrangigkeit „freier“ Anbieter zu erhalten

Kernprinzipien der s.Sicherung: Versicherung-KV; Versorgung-KiGeld; Fürsorge- Sozialhilfe

Versorgungsprinzip: Leistungsansprüche nicht wegen Beitrag, sondern Bedürftigkeit- öffentlich rechtlicher Anspruch(einklagbar) / finanzierung durch Steuermittel

Fürsorgeprinzip: Leistungen im Einzelfall=individuelle Notlage; eingeschränkter Rechtsanspruch durch gesetzliche Grundlage; Bedürftigkeit wird geprüft; keine Rückzahlpflicht, da steuerfinanziert; Legitimation durch Subsidiaritätsprinzip