Partizipation
Partizipation
- was bedeutet das?
Schlägt
man in einem üblichen Lexikon nach,
so findet man über den Begriff eine eher dürftige Definition die, abgeleitet aus
dem Lateinischen, Partizipation als
Beteiligung an gemeinsamen Angelegenheit beschreibt.
Im
Fachlexikon der Sozialen Arbeit wir der Begriff im Bezug zur Sozialarbeit
natürlich wesentlich ausführlicher erklärt.
Partizipation
ist ein Begriff, der in den Sozialwissenschaften , hier besonders der
Demokratie- Theorie, eine große
Bedeutung besitzt und für jede Form der Beteiligung steht. Partizipation
findet in vielen Bereichen des täglichen Lebens statt.
Partizipation
steht in Verbindung mit Prozessen der Demokratisierung und der Emanzipation. Sie
steht teils als Ziel eines gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses.
Auch in
vielen Aufgabenfeldern der sozialen Arbeit ist Partizipation ein wichtiger
Begriff, welcher nach meinem Verständnis die Demokratie im Alltag der sozialen
Arbeit für alle Beteiligten fördern soll. Der Begriff und die damit verbundene
Praxis sollen dem Klienten die Aufgabe des Sozialarbeiters etwas verdeutlichen
und beiden die Möglichkeit einräumen an dem Prozess „Sozialarbeit“ aktiv
beteiligt zu sein.
Partizipation
steht für Teilnahme und Mitbestimmung, ob nun in der Familie, der Schule oder
der Gemeinde - Partizipation hat überall die gleiche Bedeutung. Ein Problem oder
ein Vorhaben gemeinsam mit anderen anzugehen und zu lösen bzw. zu
erfüllen.
Partizipation
ist seit Ende der 80iger Jahre auch in der Kinderpolitik ein wichtiges Thema,
welches zur Folge hatte, dass in den letzten zwei Jahrzehnten viele
Kinderbeauftragte und Kinderbüros eingerichtet wurden. Neue Formen
gesellschaftlicher Beteiligung von Kindern und Jugendlichen haben in den letzten
Jahren erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Mit der Einrichtung von
Kinder- und Jugendparlamenten, Kinderforen, Projekten wie Stadtteilerkundungen
und Zukunftswerkstätten sind insbesondere auf kommunaler Ebene verstärkte
Bemühungen zu erkennen, Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur
Interessenartikulation und Beteiligung an Planungsprozessen anzubieten. In der
verwirrenden Vielfalt der Beteiligungsformen den Überblick zu behalten und das
geeignete Modell für den jeweiligen Kontext zu finden, gestaltet sich für die
Praxis oft schwierig. Eine wissenschaftlich fundierte Evaluation der neuen
Beteiligungsmodelle liegt bisher leider kaum vor.
Kinder
und Jugendlichen müssen heute an politischen und gesellschaftlichen
Entscheidungsprozessen in geeigneter Form beteiligt werden. Die stärkere
Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen ist eine
gesellschaftliche Aufgabe und Notwendigkeit, deren sich die verschiedensten
politischen Ebenen immer mehr bewusst werden. So spiegelt sich dieser
gesellschaftliche Auftrag zunehmend auch in den unterschiedlichsten Gesetzen
wieder.
(1)Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das
fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in
allen, das Kinder berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und
entsprechend seinem Alter und seiner Reife.”
(2) Zu diesem Zweck
wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden
Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den
innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu
werden.
Artikel
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(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung,
dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen
Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch
Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen
und weiterzugeben.
Kinder-
und Jugendhilfegesetz
§
8, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem
Entwicklungsstand an allen sie betreffenden
Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im
Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht und dem
Verwaltungsgericht hinzuweisen.
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung
an das Jugendamt zu wenden.
(3) Kinder und Jugendliche
können ohne Kenntnis der Personen-sorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage
erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den
Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt wird.
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§
80, Jugendhilfeplanung
(1) die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer
Planungsverantwortung
1. den Bestand an
Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und
Interessen der jungen Menschen und der Personensorge-berechtigten für einen
mittelfristigen Zeitraum zu
ermitteln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben
rechtzeitig und ausreichend zu
planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, daß
auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Kommunalrecht
(Rheinland-Pfalz)
§
16 c GemO (bzw. § 11 c LKO), "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen"
Die Gemeinde (Der Landkreis) soll bei Planungen und
Vorhaben, die die Interessen von Kindern und
Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde (der Landkreis)über die in diesem
Gesetz vorgesehenen Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren
entwickeln und durchführen.
§
46 b GemO(Bzw. § 40 b LKO), "Kinder- und/oder Jugendvertretung"
(1) in einer
Gemeinde (einem Landkreis) kann auf Grund einer
Satzung eine Jugendvertretung eingerichtet
werden. In der Satzung ist im Rahmen der
Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde (des Landkreises) das Nähere über
die Jugendvertretung, insbesondere über deren Aufgaben, der Bildung, ihre
Mitglieder und der Vorsitz zu regeln.
Soweit der Gemeinderat (der Kreistag) nichts anderes
bestimmt, gelten für die Jugendvertretung die Bestimmungen der Geschäftsordnung
des Gemeinderats (des Kreistags) entsprechend.
Soweit
einige Gesetzesbeispiele.
Partizipation
meint also, einfach ausgedrückt, nicht mehr oder weniger als „Teilhabe“ an einem
bestimmten Vorhaben. In wie fern die Beteiligung stattfindet ist hierbei nicht
deutlich unterschieden! Die Teilhabe kann sich erstrecken über aktiv und passiv,
bewusst oder unbewusst, bis hin zu autonom oder
fremdbestimmt.
Inwiefern
Partizipation des Einzelnen möglich soll durch die folgenden neun Stufen der
Beteiligung (nach Roger Hart(1992) & Wolfgang Gernert(1993)) verdeutlicht
werden:
1.
Fremdbestimmung
( Manipulation ) Kinder und Jugendliche haben keine Kenntnisse über Ziel und Absicht eines Projektes und verstehen somit die Aktion nicht.
2.
Dekoration
Kinder und Jugendliche
wirken auf einer Veranstaltung mit, ohne genau zu wissen, worum es eigentlich
geht.
3.
Alibi -Teilnahme
Kinder und Jugendliche nehmen an Konferenzen
teil, haben aber nur scheinbar eine Stimme.
4.
Teilhabe
Kinder und Jugendliche
können ein gewisses sporadisches Engagement der Beteiligung zeigen.
5.
Zugewiesen, aber informiert
Ein Projekt ist von
Erwachsenen vorbereitet, die Kinder und Jugendlichen sind jedoch gut informiert,
verstehen, worum es geht, und wissen, was sie bewirken wollen.
6.
Mitwirkung
Indirekte Einflussnahme durch Interviews
oder Fragebögen. Bei der konkreten Planung und Umsetzung einer Maßnahme haben
die Kinder und Jugendlichen jedoch keine Entscheidungskraft.
7.
Mitbestimmung
Beteiligungsrecht, das
Kinder und Jugendliche tatsächlich bei Entscheidungen einbezieht. Die Idee des
Projektes kommt von Erwachsenen, alle Entscheidungen werden aber gemeinsam und
demokratisch mit den Kindern und Jugendlichen getroffen.
8.
Selbstbestimmung
Projekt wird von den
Kindern und Jugendlichen initiiert. Eigeninitiative, die von engagierten
Erwachsenen unterstützt und gefördert wird. Die Entscheidungen treffen die
Kinder und Jugendlichen, die Erwachsenen werden evtl. beteiligt, tragen die
Entscheidungen aber mit.
9.
Selbstverwaltung
Selbstorganisation.
Die Kinder und Jugendlichen haben dabei völlige Entscheidungsfreiheit über das
Ob und Wie eines Angebotes. Entscheidungen werden den Erwachsenen lediglich
mitgeteilt.
Anhand dieser Stufenskala verdeutlichen sich die Schwierigkeiten wenn man vom Thema Partizipation spricht – wo beginnt sie?
In der Praxis hängt es wohl eher vom Engagement des einzelnen Sozialarbeiter ab, in wie weit Partizipation in der Praxis umgesetzt und angewandt wird, denn die ersten sechs Stufen dieser Skala können meiner Erachtens nicht mit dem Grundgedanken der Partizipation verglichen werden.
Nach all den Infos die ich durch die Recherche zu diesem Text gelesen habe, ist mir klar geworden, dass mein Praxisleiter und Jugendpfleger der Ortsgemeinde Urmitz den Gedanken der Partizipation nicht nur in dem Modellprojekt „Örms2000“ umsetzt, sonder täglich in der Praxis.
Zum Abschluss möchte ich noch ein Zitat anführen, welches mir im Internet begegnete, dessen Quelle mir jedoch nur als „Schröder“ (...) bekannt ist:
„Partzipation heißt, , Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden. Kinder sind dabei nicht kreativer, demokratischer oder offener als Erwachsene, sie sind nur anders, und bringen aus diesem Grunde andere, neue Aspekte und Perspektiven in die Entscheidungsprozesse hinein. (...)“